Der Tag faengt gut an..
Ich hatte mich eigentlich gerade daran gewoehnt, dass der Bahn Tarifkonflikt die Headlines diverser News Seiten bestimmt. Ab und zu kommt nochmal ein Schueler dazwischen der dank Schueler-VZ Crawling von der Polizei in die Mangel genommen wird und danach vor den Zug springt. Ach nee stimmt ja – der hatte ja mit seinem Freund nen Amoklauf geplant… ach ne – der Freund wollte gar nicht mehr… achja und er hat der Plan auch vor zwei Wochen verworfen… oder so…
Aber heute hat es doch endlich mal wieder ein Schaeuble Artikel in die oberen Headlines gebracht. Tagesschau.de titelt “Schäuble verschweigt wichtige Details”.
Konkret geht es mal wieder um die Online-Druchsuchung. Nach diversen staatsmaennischen Aktionen wie z.B. dem Hitler-Vergleich gegenueber Datenschuetzern und Anhaengern der Verfassungsbeschwerde, der erneut Ruecktrittsforderungen laut werden liess, bemueht man sich nun offensichtlich wieder geringfuegig weniger niveaulosem Umgang mit den Kritikern. Veilmehr hat der Innenfanatiker erneut betont unter welch strengen Regularien und Auflagen die geplanten Online-Durchsuchungen stattfinden sollen. Da Herr Schaeuble aber ja alle Menschen ausser sich selbst fuer unzurechnungsfaehig und beschraenkt haelt, hatte er nicht damit gerechnet, dass den vorhandenen Gesetzentwurf tatsaechlich jemand liesst und auffaellt, dass seine Aussagen gegenueber der Regularien schlichtweg gelogen sind.
Eine solche Maßnahme solle “ausschließlich auf Antrag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes und auf Anordnung eines Gerichtes erfolgen”, sagte Schäuble. [...]
Tatsächlich schreibt der Paragraph 20k des derzeit strittigen Gesetzentwurfs jedoch vor, dass nicht nur der BKA-Präsident, sondern auch dessen Vertreter einen “verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme” bei Gericht beantragen dürfe. Zu gut Deutsch: Der Amtschef kann die Aufgabe an jemand anders delegieren.
Was im Lauf der Zeit mit den Regularien und Auflagen zur Telefonueberwachung passierte brauch ich hier an der Stelle ja nicht zu erwaehnen. Genau so wenig die exponentielle Entwicklung der ueberwachten Telefonanschluesse in Deutschland die mit dieser immer fortwaehrenden Aufweichung einher ging. Es ist also zweifelsfrei, dass selbst diese Regularien im Laufe der Zukunft weiter herabgestuft werden bis irgendwann jeder Busfahrer eine Online-Durchsuchung beantragen kann.
Um aber diesen komplizierten Weg der Gesetzesaenderung nicht so schnell beschreiten zu muessen hebt man sich eine Hintertuer auf, die die Durchsuchung prinzipiell ohne jegliche Legitimation ermoeglicht.
Auch heißt es in dem zweiten Absatz des Paragraphen: “Bei Gefahr in Verzuge kann die Anordnung durch den Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seinen Vertreter getroffen werden. In diesem Fall ist die gerichtliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.”
Genau
Und sollte der Richter das wider Erwarten doch nicht so prall finden, dann holt der BKA Praesident das Blitz-Dings aus Men in Black raus und alle Beamten die an der Online-Durchsuchung beteiligt waren werden angewiesen alles zu vergessen.
Das ist eigentlich echt ne filmreife Nummer!
Gibt es eigentlich auch einen Paragraphen der es ermoeglicht bei Gefahr im Verzug einen Innenminister abzusetzen? Da sehe ich im Moment die wirkliche Notwendigkeit!